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Unsere Forderungen zur Landtagswahl NRW 2022

Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist ein lukratives Geschäft und ein weltweites Phänomen. Betroffen von dieser Form der modernen Versklavung sind besonders Frauen und Kinder, die Menschenhändlern zum Opfer fallen und in der Sexindustrie in Bordellen und anderen Prostitutionsstätten ausgebeutet werden.


Bereits 2014 hat das Europäische Parlament in einer Resolution[1] seine Mitgliedstaaten zur Einführung des Nordischen Modells aufgefordert, das die Kriminalisierung aller Profiteure dieser Menschenrechts­verletzung vorsieht, um Menschenhandel wirksam zu bekämpfen und Betroffene zu schützen. Deutschland hat sich jedoch für einen liberalen Umgang mit der Thematik entschieden und dem Menschenhandel Tür und Tore geöffnet. Wir verweisen auf eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V., wonach nicht einmal die 2016 extra überarbeiteten Strafvorschriften gegen Menschenhandel in Deutschland Wirksamkeit entfalten[2].

Das Bündnis NRW pro Nordisches Modell stellt folgend seine Forderungen an die künftige Landesregierung vor, die der Bekämpfung sexueller Ausbeutung dienen:

  1. Freier-Bestrafung
  2. Entkriminalisierung der Prostituierten
  3. Prävention und Aufklärung
  4. Ausbau von Schutz und Ausstiegshilfen
  5. Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
  6. Löschung der Lola-App

Unsere ausführlichen Forderungen für NRW entnehmen Sie der beigefügten PDF-Datei:


[1] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-7-2014-0071_DE.html

[2] Bartsch, Tillmann / Labarta Greven, Nora / Schierholt, Johanna / Treskow, Laura / Küster, Robert / Deyerling, Lena / Zietlow, Bettina (2021): Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB) – Forschungsbericht (hrsg. vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.). Hannover, oSnline: https://www.bmj.de/DE/Ministerium/ForschungUndWissenschaft/Evaluierung_Strafvorschriften_Bekaempfung_Menschenhandel/Bericht_Evaluierung_Strafvorschriften_Bekaempfung_Menschenhandel.html;jsessionid=352CFCFED6D469E168E4551EB37EB083.2_cid289?nn=16914790 (zuletzt abgerufen am 28.04.2022)

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Prozess im Landgericht Düsseldorf gegen mutmaßlichen Loverboy!

In Düsseldorf hat am 25. Januar 2022 der erste Verhandlungstag gegen einen Mann begonnen, der junge Frauen getäuscht und zur Prostitution gezwungen haben soll.


Der Mann hat Medienberichten zufolge jungen Frauen als sogenannter Loverboy die große Liebe vorgespielt, um sie anschließend in die Prostitution zu drängen. Das jüngste seiner Opfer war zu der Zeit 15 Jahre alt.

Dem 32-jährend droht nun eine lange Haftstrafe, unter Anderem wegen Zuhälterei und sexuellem Missbrauch von Minderjährigen.
Doch was ist mit den Freiern, die sich der Notlage der Frauen bedienten und diese missbrauchten?

Es ist nicht anzunehmen, dass auch nur einer der Freier der betroffenen Frauen eine Anklage oder gar eine Strafe zu erwarten hat.


In einem Land, das Prostitution völlig liberalisiert hat, Freier als Kunden und Zuhälter als Geschäftsleute betrachtet – und das von Prostitution als normalem Beruf spricht, ist es nicht vorgesehen, dass Männer zur Verantwortung gezogen werden, die sich Prostituierter bedienen.


Daran ändert auch die seit 2016 geltende Freierstrafbarkeit nichts, die in dem Fall eintritt, sofern ein Mann wissentlich Sex mit einer Zwangsprostituierten hat. Die Vorstellung, freiwillige Prostitution trennscharf von Zwangsprostitution unterscheiden zu können, geht an der Realität vollkommen vorbei, nicht nur weil eine Aussage des meist eingeschüchterten Opfers vonnöten ist.

Am ersten Verhandlungstag verwies der mutmaßliche Täter bereits auf geltendes Recht, indem er in seinen Ausführungen äußerte, dass er den Frauen lediglich die Hälfte ihrer Einkünfte entwendet habe. In diesem Rahmen gilt auch Zuhälterei in Deutschland als vertretbar und legal.


Die aktuelle Gesetzeslage kommt letztlich allen Profiteuren des Systems Prostitution, Menschenhändlern, Freiern und Zuhältern gleichermaßen zugute. Die betroffenen Frauen haben zugleich keinerlei Entschädigung zu erwarten. Denn weder finanzielle Entschädigung noch psychologische Hilfe ist für Betroffene vorgesehen.


Stattdessen wird weiterhin eine Kultur des Wegsehens und Relativierens gelebt, in der Prostituion als Sexarbeit und Prostituierte als selbstständige Arbeiterinnen bezeichnet werden.